Die Zukunft von MonoStep

Aufgrund der allseits bekannten erneuten Abmahnwelle und der daraus resultierenden Unannehmlichkeiten, bis hin zu echt üblem Ärger, für einige größere Blogs (ich verlinke jetzt mal nicht. Ihr wisst, wer da so gemeint ist.), bin auch ich ins Grübeln gekommen und stelle mir die Frage, wie ich hier am sichersten weiter mache.
Entweder ich blogge weiterhin Artikel über andere Fotografen und deren Arbeiten, dann aber ohne Teaserfoto (man weiß ja nicht, welcher Agentur da gerade welche Rechte gehören.), was ich persönlich sehr schade fände. Oder ich lasse diese Artikel ganz weg und poste nur noch alle paar Tage/Wochen eigene Arbeiten. Was meinen Blog vom Gehalt her, meiner Meinung nach ein wenig schmälern würde. Da gäbe es ja dann auch noch andere Möglichkeiten. Das wäre kein Bloggen im Sinne des Erfinders mehr.

Was meint ihr denn so dazu? Wie handhabt ihr das mit Fotos anderer Fotografen? Wie soll ich hier am Besten weiter machen? Soll ich überhaupt? Fragen über Fragen. Schade eigentlich.

9 Comments

  1. Schwierige Frage Jens. Ich habe mir da auch so meine Gedanken gemacht, denn solche Summen, die da genannt wurden, kann man sich im Normalfall nicht mal so einfach nebenher auf die Schnelle leisten.

    Ich habe für mich entschieden, wenn ich mal was über Fotos bringe, zukünftig nur noch Creative Commons nutzen… Auch wenn es schade für die Fotografen ist, die sich über Publikationen freuen.

  2. Die Gedanken kann ich zum Teil nachvollziehen. Besonders hart trifft das naturgemäß all jene, deren Artikel (auch oder überwiegend) fremde Inhalte (Texte, Bilder) ohne explizite Freigabe (re-)publizieren.
    Auf die Spitze getrieben: retweetest Du noch oder blogst Du schon.

    Deswegen „in den Sack hauen“ finde ich schade, auch in Deinem Fall. Am Ende verantwortest Du Deine Entscheidungen, deswegen triffst Du sie auch selbst.

    Unter Deinen abschließenden Fragen habe ich aber auch welche vermisst. Sollte ich künftig nur featuren, wozu ich eine Erlaubnis habe? Sollte ich vielleicht auch mehr andere Fotografen featuren, die weniger bockbeinig sind? Habe ich die Möglichkeit mehr eigene Inhalte zu bringen? Soll ich künftig im Rahmen einer größeren Redaktion bloggen?

  3. @uwe – Klar, ich habe meinen Gedanken nicht bis zu Ende gesponnen und die von dir gestellten Fragen sind auch durchaus noch berechtigt. Aber, ich möchte hier eigentlich auf privater Basis bloggen. Da kommen Ideen, wie größere Redaktion und sowas schonmal nicht in Frage.
    Ich will eigentlich nur so weiter machen können, wie bisher.

  4. Ich möchte mir gar nicht vorstellen, was da eventl. an Summen auf einen zukommen können, besonders in Deutschland (so zumindest mein Eindruck) kann das besonders leicht passieren.
    Deshalb würde ich, wie weiter oben ja bereits erwähnt, nur Fotos unter CC-Lizenz oder eigene Werke hier zeigen (oder von Freunden, von denen man weiß, das da nix auf einen zukommen kann).
    Wobei ich es durchaus zu schätzen wusste (weiß ?) hier neben deinen eigenen Sachen auch eine von dir getroffene Auswahl anderer Künstler kennen zu lernen.

  5. Hallo zusammen,
    ich lese im Moment natürlich sehr viel von diesen Abmahnungen. Jeder macht sich hierzu seine Gedanken. Wobei ich da etwas überrascht bin, denn es gibt doch eine neue Gesetzesgrundlage aufgrund vieler Missbrauchsfälle von Anwälten, Kanzleien und eben solchen Agenturen (speziell damals bei eBay).
    Hier mal der Ausschnitt aus dem Gesetz:
    Beschränkter Aufwendungsersatz für Anwaltskosten

    „Nach § 97a Abs. 2 UrhG ist der „Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt“. In einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs kann der Verletzer für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen lediglich 100 Euro verlangen.

    Diese Beschränkung des Aufwendungsersatzes kommt allerdings nur unter den folgenden Voraussetzungen in Betracht:

    – erstmalige Abmahnung
    – einfach gelagerter Fall
    – unerhebliche Rechtsverletzung
    – außerhalb des geschäftlichen Verkehrs

    Soweit auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, kommt eine Beschränkung des Aufwendungsersatzes nach § 97a Abs. 2 UrhG nicht in Betracht. Der Verletzer ist in diesen Fällen zum Ersatz sämtlicher tatsächlicher Anwaltskosten verpflichtet.“

    Gilt das nicht auch für die Bildrechte im Blog? Außerdem sollen auch Abmahnung bei Nutzung von Bildern aus CC verschickt worden sein.
    Da würde ich mal sagen, klarer Fall von Betrug und Missbrauch von Unwissenheit beim User, der dann gerne mal zahlt oder sich verschrecken lässt.
    In jedem Fall mal einen Anwalt nach Rat fragen. Ich bin da aktuell noch recht entspannt und würde erst mal nicht zahlen und weiter machen!

    Viele Grüße
    Marcel

  6. @Marcel – ja, so habe ich das eigentlich auch in erinnerung. um so mehr wundert mich die aktuelle welle und die reaktionen darauf.

    ich werds wohl erstmal so halten, dass ich die fotografen, bevor ich sie in einen artikel packe, kontaktiere, soweit möglich.

  7. Kann deine Bedenken verstehen und werde wohl zu dem Thema auch bei mir im Blog noch einige Zeilen schreiben, da wird dann natürlich auch zu lesen sein wie ich das mache..

    Bisher eigentlich ganz simpel:
    Die Fotografen per E-Mail oder facebook angeschrieben und um Erlaubnis gebeten. Da ich nicht wirklich auf brandheißen Content angewiesen bin, habe ich auch kein Problem damit mal mehrere Tage auf eine Antwort zu warten.
    Sollte gar nichts kommen verzichte ich ganz einfach auf die Veröffentlichung. Ist zwar schade, aber was solls..

  8. du wirst es nicht glauben, aber so mache ich das schon. ;)
    nur leider antwortet keiner. oder nur die wenigsten. das finde ich sehr bedauerlich.

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